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Warnung vor stillen Beteiligungen als Altersvorsorge

Warnung vor atypischen stillen Beteiligungen als Altersvorsorge

Wir vertreten die Meinung: Atypische stille Beteiligungen eignen sich keinesfalls zur Altersvorsorge!

Wer heute eine chancenorientierte Anlageform zur Altersvorsorge sucht, dem empfehlen wir eine private fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsgarantie, dadurch ergibt sich auf langfristige Sicht eine überdurchschnittliche hohe Renditechance, wobei mindestens die eingezahlten Beiträge zum vereinbarten Vertragsablauf zur Verfügung stehen - vertraglich garantiert! Hier finden Sie die Testsieger im Rating und die besten Privaten Renten

Glauben Sie uns, wir wissen wovon wir sprechen, zumal wir in unserer Mandantschaft bereits solche Fälle hatten und einen unserer Mandanten in dieser Lage beratend und unterstützend mit anwaltlicher Hilfe zur Seite gestanden haben. Im Ergebnis kam es in diesem Fall zu einem Kapitalverlust von rund 14.000 Euro zu Lasten des stillen Teilhabers.

Zu gross ist bei dieser Form der Kapitalanlage das Risiko des Totalverlustes, im schlimmsten Fall der Fälle zahlt man durch die sogenannte „Nachschusspflicht“ noch zusätzlich oben drauf.

Es gibt kein Recht zu ordentlichen Kündigung bei diesen Anlagenformen, außerordentliche Kündigungen bedürfen i.d.R. der Hilfe eines Rechtsbeistandes durch einen Fachanwalt.

Schadenbegrenzung ist angeraten

In den meisten Fällen läuft die außerordentliche Kündigung durch einen Anwalt auf einen außergerichtlichen Vergleich hinaus, die Vergleichszahlung der CSA hingegen fällt i.d.R. so gering aus, dass diese durch das Anwaltshonorar aufgezehrt wird.

Gut für den der eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat.

Wer keine hat sollte sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht einlassen, zu gross ist das Gerichts- und Prozesskostenrisiko, vor allem wenn die entsprechende Gesellschaft, wie bei Frankonia, in Insolvenz geht. Im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft würden Sie auf den vollen Gerichts- und Prozesskosten sitzen bleiben.

Im Ergebnis haben Sie hier unter Umständen viel Geld „verbrannt“, aber eines sollte Ihnen klar sein: lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!

Viel Ärger, zusätzliche Kosten und Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert

Unsere These bestätigt sich bei dem Fall der Frankonia Sachwert AG und dem CSA Beteiligungsfonds X

Lesen Sie hier den Artikel der Zeitschrift Finanztest der sich mit diesem Thema beschäftigt: Sorge um Vorsorge

Auszüge Finanztest

Der Abschluss atypisch stiller Beteiligungen bei der Frankonia Sachwert AG in Nürnberg ist riskant. Anleger dieses Beteiligungsmodells sind nicht nur an den Gewinnen, sondern auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt.

So steht es auch im Prospekt der Frankonia Wert AG. Dennoch geben Frankonia-Vermittler Anlegern offenbar das Gefühl, eine sichere Geldanlage abzuschließen. So wurde einer Anlegerin vorgerechnet, dass sie mit monatlichen Raten von 400 Mark nach einer Laufzeit von zehn Jahren statt der eingezahlten 48.000 Mark rund 76.000 Mark erhalte. Das ist eine satte Rendite von 8,9 Prozent. Nur im klein Gedruckten fand sich der Hinweis, dass es sich hier lediglich um einen unverbindlichen Planwert handele.

Ebenso merken viele Anleger nicht, dass sie sich bei dem Frankonia-Angebot ­ ähnlich wie bei den umstrittenen Beteiligungen der Göttinger Gruppe ­ alle drei Jahre an einer neuen Aktiengesellschaft beteiligen. Die Vermittler versprechen hohe Steuerersparnisse in den ersten Jahren und für später lukrative Renditen. Doch die Anlagen sind gefährlich, da zum Zeitpunkt des Beitritts zu der Gesellschaft nicht feststeht, in was das Anlegergeld überhaupt investiert werden soll. Eventuelle Fehlinvestitionen müssen dann die Anleger ausbaden.

Beteiligungsfonds zur privaten Altersvorsorge sind teuer und riskant. Die Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest zeigt am Beispiel der Deutschen Frankonia die Risiken. „Durchschnittliche Renditen von 14 Prozent“ will die Gesellschaft für Anleger erwirtschaften, die ihr Geld in den Beteiligungsfonds 5 der Frankonia stecken. Derzeit versuchen etwa 3.000 Vermittler der Futura Finanz das Angebot unters Volk zu bringen. Dabei werden die Risiken gerne verharmlost, Emissionsprospekte meist nur auf Anfrage ausgehändigt. Kein Wunder, denn dort wird ausdrücklich vor dem „Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals“ gewarnt.

Finanztest hat den Emissionsprospekt unter die Lupe genommen. Das Ergebnis zeigt, dass Anleger sich Sorgen um ihre Vorsorge machen müssen. Bei durchschnittlichen 16 Jahren Laufzeit sollen im Schnitt rund 24.000 Euro investiert werden Davon werden allerdings erst einmal rund 20 Prozent der gesamten Beteiligungssumme für Provisionen abgezogen. Erst was nach den Kosten noch übrig bleibt, wird investiert. Doch nicht einmal hier weiß der Anleger genau, in was sein Geld investiert wird. Es handelt sich um einen sogenannten Blind-pool, eine blinde Investition.

Die von der Fondsgesellschaft errechneten Renditen von durchschnittlich 14,4 Prozent sind aus Sicht von Finanztesttest unwahrscheinlich: Selbst wenn die angestrebten Renditen erzielt würden, bliebe dem Anleger nach Abzug aller Kosten weit weniger. Tipp: Anleger sollten sich unbedingt über die Risiken im Emissionsprospekt informieren und das Beteiligungsangebot vor Abschluss von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen.

Die Vermittlerfirma Futura ­Finanz muss einem Anleger seine Anwaltskosten ersetzen. Das hat das Amtsgericht ­Borna entschieden (Az. 4 C 0561/03, nicht rechtskräftig). Die Kosten entstanden, als der Anleger den Berliner ­Anwalt Christian Röhlke damit beauftragte, die vorzeitige Auflösung einer riskanten ­Beteiligung bei der Frankonia Sachwert AG zu erwirken. ­Da ihm die Beteiligung mit falschen Versprechen von einem Futura-Finanz-Berater aufgedrängt worden war, muss die Firma die Kosten zahlen.

Die Futura Finanz aus Hof muss einem Anleger 16 000 Euro Schadenersatz zahlen, weil ihre Mitarbeiter ihn mit falschen Informationen in einen Beteiligungsvertrag der Frankonia Sachwert AG gelockt haben. Die Vermittler des Finanzvertriebs hätten ihn weder über das Risiko eines Totalverlusts noch über mögliche Nachschusspflichten aufgeklärt, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 7 U 43/06, Revision nicht zugelassen).

Die Vermittler hätten die Anlage als sicher dargestellt. Auch habe sein Mandant keinen Prospekt erhalten, erklärte der Stuttgarter Anwalt Oliver Renner. Der Darstellung der Futura Finanz, die Vermittler seien im eigenen Namen und nicht für die Futura Finanz tätig geworden, glaubte das Gericht nicht.

Finanztest hatte schon 2001 vor dem Frankonia-Beteiligungsangebot gewarnt und die unseriösen Vertriebsmethoden der Futura Finanz bei der Vermittlung der Frankonia-Angebote kritisiert.

Der Finanzvermittler Futura Finanz ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Hof hat das Insolvenzverfahren eröffnet. Für geschädigte Anleger ist das bitter. Sie werden kaum noch Schadenersatz wegen Beratungsfehlern bekommen.

Wie berichtet, hatte die Firma für riskante Beteiligungen der Göttinger Gruppe, der Frankonia und der Deutschen Anlagen AG als sichere Altersvorsorge geworben. Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Das hatte die Futura Finanz zu Schadenersatz verurteilt, weil ihre Vermittler die Risiken einer Beteiligung nicht korrekt darge­stellt hatten (Az. III ZR 214/06).

Futura-Chef Michael Turgut, der auch Vorstand des Finanzvertriebs IFF AG ist, wurde im Dezember verhaftet. Er hatte eine Geldforderung im Rahmen einer Bewährungsauflage missachtet. Nachdem er zahlte, wurde er Mitte Januar wieder freigelassen.

Der Finanzdienstleister implus GmbH aus Stuttgart muss einem ­Anleger 12 000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihm eine Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG empfahl, ohne ihn über die negative Berichterstattung in Finanztest aufzuklären. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 25 O 52/08, nicht rechtskräftig).

Finanztest hatte Beteiligungen an der Frankonia Sachwert (heute Deltoton AG) bereits 2001 als riskant eingestuft. Der Berater hatte darüber nicht informiert, als er dem Anleger 2002 die langjährige Beteiligung empfahl. Nach Ansicht der Richter wäre das seine Pflicht gewesen: „Warnungen der Stiftung Warentest über Kapitalanlagen bzw. die dahinter stehenden Personen muss ein Anlageberater kennen und seinem Vertragspartner offenbaren.“ Die Frankonia Vertriebsfirma implus hat gegen das von Bernd Zimmermann von der Kanzlei Engler & Collegen ­erstrittene Urteil Berufung eingelegt.

Quelle: Finanztest

 
 
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