
Einige Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Formen von Sondereinstufungen für privat genutzte PKW an. Sondereinstufungen gibt es für: 3 Jahre Führerschein, Versicherungsnehmer über 23 Jahre, Kinder, Zweitwagen, Ehegatten, Lebenspartner
Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir erstellen Ihnen dann das passende Angebot!
Bitte beachten Sie vor Antragsstellung das ein Kfz Versicherungswechsel nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages, in der Regel zum 01.01. eines Jahres, oder bei einem Fahrzeugwechsel möglich ist! Ein unterjähriger Versichersicherungswechsel im laufenden Versicherungsjahr ist, aufgrund des Versicherungsvertragsgesetzes, nicht möglich!